CALL FOR APPLICATIONS: Forschungsstipendien im Sonderprogramm "Flucht" | Gerda Henkel Stiftung | Deadline: 05.05.2025

March 20, 2025 FID DK

Flucht und der Umgang mit Geflüchteten stehen derzeit im Mittelpunkt vieler politischer, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Debatten. Dabei ist Flucht weder auf gegenwärtige Entwicklungen noch auf einzelne Regionen begrenzt. Vielmehr handelt es sich um ein globales Phänomen, das Menschen seit jeher prägt. Gewalt, Konflikte, Verfolgung, Diskriminierung, Armut wie auch Klima- und Umweltveränderungen können Motive für das Verlassen von Herkunftsorten sein. Bisherige Forschungsansätze zur Untersuchung von Flucht sind jedoch häufig fragmentiert und weisen diverse thematische Lücken, methodische Defizite und limitierte globale Verlinkungen auf. Folglich bedarf es einer Verstärkung der Grundlagenforschung.

Um die Weiterentwicklung des interdisziplinären Felds der Fluchtforschung zu unterstützen, hat die Gerda Henkel Stiftung das Sonderprogramm „Flucht“ initiiert. Das Programm versucht, verschiedene disziplinäre, methodische und epistemologische Perspektiven auf Flucht zusammenzubringen und auf den vielversprechenden Ansätzen und Entwicklungen der globalen Forschung aufzubauen. Gleichzeitig sollen die bestehenden Desiderate in der einschlägigen Wissenschaft adressiert werden. Unterstützung finden sollen insbesondere international ausgerichtete, multiperspektivische wissenschaftliche Vorhaben über Flucht, die Fragen in den Blick nehmen, die in der einschlägigen Forschung bislang unzureichend beachtet worden sind. Dabei geht es auch um die Verbindung von theoretischer Grundlagenforschung und Konzepten, die für die gesellschaftliche, humanitäre und politische Praxis Bedeutung haben.

Die Stiftung begrüßt in diesem Kontext Forschungsvorhaben, die multidisziplinäre Ansätze verfolgen. Zudem möchte sie insbesondere interregional-vergleichende und zeitübergreifende Projekte anregen sowie Studien, die intersektionale Perspektiven und Fragestellungen einbeziehen. Je nach Forschungsansatz und Möglichkeit ist die Kooperation mit lokalen Wissensproduzentinnen und -produzenten, auch von Menschen mit eigener biographischer Fluchterfahrung, in den Herkunfts- und Aufnahmestaaten und/oder von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Akteuren der Zivilgesellschaft (insbesondere aus Ländern des „Globalen Süden“) wünschenswert.

Das Sonderprogramm wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diverser Disziplinen in den Geistes-, Sozial-, Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Beantragt werden können Mittel für Forschungsstipendien und zur Durchführung von Forschungsprojekten. Promotionsstipendien werden im Rahmen des Sonderprogramms nur bei Einbindung in einem Forschungsprojekt gewährt. Die Stiftung erwartet, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller sich mit ethischen Implikationen ihrer Arbeit auseinandersetzen und Pläne für die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse entwickeln – auch hinsichtlich einer Ansprache gesellschaftlicher, humanitärer und/oder politischer Akteure sowie der nicht-fachbezogenen medialen Öffentlichkeit.

Über die Anträge entscheidet das Kuratorium der Gerda Henkel Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung von internationalen Fachgutachtern/innen.

Thematische Schwerpunkte

Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der sechs Forschungsfelder zuordnen lassen:

1) Fluchtinfrastrukturen

2) Süd-Süd-(Im-)Mobilitäten

3) Mehrfache Flucht und Vertreibung („multiple displacements“)

4) Handlungsmacht von Geflüchteten

5.) Gender und Intersektionalität

6) (Supra-)Staatliche Einflüsse auf Fluchtprozesse

Art und Umfang der Förderung 

Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt werden. Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten. Promovierende sind nicht eigenständig antragsberechtigt.

Antragstellende müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein. Für Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.

Antragsunterlagen

Im Sonderprogramm „Flucht“ ist nur eine digitale Antragstellung möglich. Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Anträge können ausschließlich in englischer Sprache eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Beschreibung des Vorhabens (inkl. Zuordnung zu mind. einem der sechs Forschungsfelder)
    • 8 Seiten, gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt. sowie Zeilenabstand 1,5
  • Ergänzendes Dokument, das die mit der Forschung verbundenen ethischen Fragen beschreibt, die vorgesehenen Outputs sowie den gesellschaftlichen, humanitären und/oder politischen Impact der eigenen Forschung thematisiert
  • Zeitplan (ggf. mit Reiseplan)
  • Detaillierte Kostenkalkulation
    • im Einzelnen beantragte Mittel sind präzise zu beziffern
    • keine Studiengebühren oder Semesterbeiträge
    • keine Overhead-Kosten
  • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des/der Antragstellenden
    • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der vorgesehenen Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter
    • akademische Zeugnisse der Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter (Examen, Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Falls auch für den/die Antragstellenden ein Stipendium vorgesehen ist:

  • Akademische Zeugnisse des/der Antragstellenden (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail.

Die nächste Antragsfrist ist der 5. Mai 2025.

Source: https://www.gerda-henkel-stiftung.de/flucht

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